Aktuelle Weiter- u. Fortbildungskurse
- 12.03.2012 - 16.03.2012 Angewandte Sportmedizin
- 16.06.2012 - 17.06.2012 Geschlechtsspezifische Aspekte
- 01.09.2012 - 02.09.2012 Läufersprechstunde in der spo...
- 10.11.2012 - 11.11.2012 Ergometrie u. Leistungsdiagnos...
- 24.11.2012 - 25.11.2012 Alt und krank = Inaktiv?
Aktuelle Fortbildungen der Akademie (AWFS)
- 09.03.2012 - 11.03.2012 GOLF-Kurs 6, Teil 1
- 22.06.2012 - 24.06.2012 GOLF-Kurs 6, Teil 2
- 17.09.2012 - 23.09.2012 GOLF und Fortbildung
- 28.09.2012 - 30.09.2012 GOLF-Kurs 6, Teil 3
Kurse von externen Anbietern
- 01.03.2012 - 02.03.2012 Präventionskongress NRW
- 23.03.2012 - 28.03.2012 Kardiovaskulärer Präventivme...
- 04.10.2012 - 06.10.2012 100 Jahre Deutsche Sportmedizi...
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Statutder Akademie für Weiter- und Fortbildung in der Sportmedizin
Präambel Der Sportärztebund Nordrhein e. V. betreibt als rechtlich unselbstständige Einrichtung eine Akademie für Weiter- und Fortbildung in der Sportmedizin. Zweck der Akademie ist die Förderung der sportmedizinischen Weiter- und Fortbildung sowie deren Qualitätssicherung. Zur Erreichung dieses Zwecks wird die Akademie durch geeignete Foren allen Ärzten die Möglichkeiten bieten, sich sportmedizinisch fachlich weiter- und fortzubilden. Die Weiter- und Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Sportmedizin entsprechen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Sie umfassen alle Fächer, die dem Querschnittscharakter der Sportmedizin entsprechen.
§ 1 Zweck der Akademie
§ 2 Leistungen
§ 3 Direktorium Die Leitung der Akademie obliegt dem Direktor und seinem Stellvertreter. Das Vorschlagsrecht für das Direktorium hat der Sportärztebund Nordrhein e. V. Das Direktorium wird vom Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V. für den Zeitraum von vier Jahren gewählt.
§ 4 Wissenschaftlicher Beirat Die Akademie und das Direktorium werden durch einen wissenschaftlichen Beirat, der vom Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V. gewählt wird, beraten. Dem wissenschaftlichen Beirat sollen Vertreter der universitären sportmedizinischen Institute sowie in der Weiter- und Fortbildung kompetente Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ aus dem Bereich der Ärztekammer Nordrhein angehören. Die Mitglieder des Beirates werden für jeweils vier Jahre gewählt.
§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit Die Tätigkeit des Direktoriums und des Beirats der Akademie erfolgt ehrenamtlich. Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattung entscheidet der Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V.
(Aus Gründen der Vereinfachung sowie besseren Lesbarkeit soll die im Text jeweils verwendete männliche Form zugleich auch für die weibliche gelten.) |



