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SPORTÄRZTEBUND NORDRHEIN
Mitglied der DGSP seit 1948
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Wie kann ich Mitglied werden?

  • Ordentliches Mitglied des Sportärztebundes Nordrhein e.V. kann jeder approbierte Arzt werden.
  • Außerordentliches Mitglied kann jede an der Sportmedizin interessierte Person werden.
  • Gastmitglieder können Ärzte werden, die keine für Deutschland gültige Approbation haben.
  • Ehrenmitglieder können solche Personen werden, die sich besondere Verdienste um den Sportärztebund Nordrhein e.V. erworben haben.
  • Ehrenvorsitzende können nur verdiente ehemalige Vorsitzende werden.

Der Mitgliedsantrag ist schriftlich einzureichen:

Beitragsordnung:

Gemäß der gültigen Satzung sind die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Schatzmeisters.
Seit 2021 betragen die Mitgliederbeiträge:

  • Jahresbeitrag für Mitglieder:   100,- €
  • Jahresbeitrag für berentete, erwerb-/ oder arbeitslose Mitglieder:   50,- €
  • Studierende der Humanmedizin auf Antrag und gegen Vorlage ihrer jährlich aktuellen Immatrikulationsbescheinigung:   0,- €

Die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschriftverfahrens ist obligatorisch.

Ein Ermäßigungsantrag kann gestellt werden von Mitgliedern im Ruhestand, in Elternzeit, bei bestehender Arbeitslosigkeit oder bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland. Der Antrag auf reduzierten Beitrag ist bis Ende des Vorjahres zu stellen.

Über die Aufnahme (außer der Ehrenmitgliedschaft) entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

Vorschläge zur Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden werden der Mitgliederversammlung unterbreitet und entsprechend begründet. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Antrag.

 

Die Mitgliedschaft ruht

durch Anordnung des geschäftsführenden Vorstands bei hinreichendem Verdacht des Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen.

 

Ende der Mitgliedschaft:

  • durch eine schriftliche Kündigung. Kündigungstermin ist immer zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September in der Geschäftsstelle eingegangen sein,
  • durch förmliche Ausschließung aus wichtigem Grund; als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn ein Mitglied für zwei aufeinander folgende Jahre seinen Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht geleistet hat. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit. 
  • Dies entbindet nach den geltenden rechtlichen Vorschriften und unserer Satzung nicht davon, die noch ausstehenden Beträge zu begleichen.
  • durch Tod,
  • wenn ein Mitglied sich eines Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen schuldig gemacht hat, oder wegen einer strafbaren Handlung im Zusammenhang mit Doping rechtskräftig verurteilt wurde.
  • bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

 

Datenschutzhinweise:

 

Unser Leitbild

 

Tradition verpflichtet – ein kurzer geschichtlicher Überblick.

Deutschland gilt als das Gründerland der organisierten Sportmedizin und blickt auf eine mehr als 100jährige Tradition zurück. 1912 wurde in Oberhof / Thüringen die erste sportärztliche Vereinigung der Neuzeit gegründet. Weitere Meilensteine dieser Entwicklung sind die Herausgabe der ersten sportmedizinischen Zeitung der Welt (1924) und die Mitbegründung des Weltverbandes für Sportmedizin im Jahre 1928 FIMS sowie die Definition für Sportmedizin aus dem Jahr 1977.

Der Sportärztebund Nordrhein (SÄB NR) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und besteht seit 1948. Er ist der größte Landesverband des im Jahre 1950 gegründeten Deutschen Sportärztebundes, der heutigen Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP). Die DGSP ist ihrerseits eine der größten Organisationen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und hat aktuell rund 8000 Mitglieder.

Entsprechend des Leitbildes der DGSP  sind wir DIE medizinische Gesellschaft für die Themen Gesundheit bei und durch körperliche Aktivität, Bewegung und Sport.

Bewegung ist Leben

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die positiven Aspekte von körperlicher Aktivität und die Reduktion von Inaktivität. Unser Ziel ist es daher, Bewegung und Sport als integralen Bestandteil der Gesundheitsförderung in Prävention, Rehabilitation und Therapie in der Gesellschaft und in den ergebenden Lebensräumen zu etablieren.

Der Mensch im Zentrum

In unserem sportmedizinischen Handeln orientieren wir uns an den Voraussetzungen, Bedürfnissen und Möglichkeit jedes Einzelnen. Wir unterstützen die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit in und durch Bewegung und Sport. Wir wenden uns dabei an Menschen jeden Alters, unabhängig von Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit. Wir sind den ethischen Normen der Medizin und des Sports verpflichtet. Doping ist verboten; es ist gesundheitsgefährdend. Wir lehnen jede Leistungsmanipulation ab und setzen uns für einen dopingfreien Sport ein.

Neben dem Leitbild orientieren wir unser sportärztliches Handeln am Ethikcode der FIMS.

Eine Besonderheit des SÄB NR ist sein besonders weites Angebot im Bereich der Fort- und Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin für Ärztinnen und Ärzte. Bereits 2007 wurde die erste Akademie für sportmedizinische Weiter– und Fortbildung gegründet. Sämtliche Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin können über den SÄB NR absolviert werden. 

Die Weiter- und Fortbildung ist in erster Linie für Ärztinnen und Ärzte gedacht.

Sportärztebund Nordrhein e.V.

Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
D - 50933 Köln
Telefon: 0221 - 49 37 85
Fax: 0221 - 49 32 07
Mail: info@sportaerztebund.de