Weiterbildung der Ärztekammer Nordrhein

Durchführung der Kurse:
Sportärztebund Nordrhein

Landesverband der
Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e. V.

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 Bedingungen der sportmedizinischen Weiterbildung für das 
Diplom der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)
und die
 Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“

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Das Diplom der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention wird als so genannter kleiner interner Weiterbildungsweg
der DGSP neben der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“, die die Landesärztekammern vergeben, beibehalten. Dieses Diplom
darf nicht öffentlich verwendet werden, weil es keine von der Ärztekammer zugelassene Weiterbildungs-Maßnahme darstellt.

 

Diplom 
der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutschen Sportärztebund) e. V.

  Die DGSP verleiht auf Antrag über die Landessportärzteverbände ihr Diplom, wenn der Bewerber folgende Bedingungen erfüllt:

 1. Mitgliedschaft in einem Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)

 2.  Approbation als Arzt (Ärztin)

 3a)  90stündige Weiterbildung im Bereich der Leibesübungen und der  Sportmedizin bei von der  DGSP
         anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die sich wie folgt aufgliedert:

                      aa)  Mindestens 45 Stunden Theorie und Praxis der Leibesübungen

                      ab)  Mindestens 45 Stunden sportmedizinische Weiterbildung

 

 Alternativ zu 3a) gibt es folgenden Weg der Weiterbildung: 

3b) Eine mindestens halbjährige Tätigkeit in einem sportmedizinischen Institut oder einer sportmedizinischen Klinik

Erläuterungen:

Weiterbildungen während des Studiums werden bis zu 60 Stunden (eine Wochenstunde mit 10 Stunden) angerechnet.  
Bei der Antragstellung muss die ärztliche Bestallungsurkunde vorgelegt und die jetzige sportärztliche Tätigkeit
erläutert werden.

 

Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Bedingungen in der Ärztekammer Nordrhein

 

44. Sportmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einflusses von
Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Sportmedizin nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

 Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung

 oder anteilig ersetzbar durch

240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin 

und anschließend

120 Stunden sportärztliche Tätigkeit unter Supervision eines Weiterbildungsbefugten in einem Sportverein oder einer
anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monate

Curriculum der 240 Stunden Kurs-Weiterbildung (nach 2003)

    Unterlagen zur Supervision:

Aufzählung

Bedingungen der Supervision ab 1.3.2009

Aufzählung

Vertrag

Aufzählung

Eignung des Vereins

Aufzählung

Falldokumentation (ausführlich)

Aufzählung

Falldokumentation (kurz)

Aufzählung

Sportärztliche Tätigkeit im Verein

 

Curriculum der 240 Stunden Kurs-Weiterbildung (vor 2003)

 

Wie erhält man die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“?

Wenn man alle Bedingungen erfüllt hat, dann müssen alle Bescheinigungen an die

Ärztekammer Nordrhein (ÄK NO), Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf,

gesandt werden (in unbeglaubigter Kopie, keine Originale übersenden!) mit einem formlosen Antrag auf Zusatzbezeichnung “Sportmedizin“. 
Wenn die ÄK NO alle Bedingungen als erfüllt anerkennt, erhält man die Zulassung zur Prüfung, die dann ein bis zwei Monat später stattfindet.

Prüfungsthemen

 

Kurze Erläuterungen zu gestellten Fragen:

Aufzählung Wer bis zum 30.09.2005 einreichte, wurde nach der alten Ordnung behandelt, nämlich er erhielt die Zusatzbezeichnung sofort ohne jegliche Prüfung. Wer nach dem 01.10.2005 seine Unterlagen einreichte, muss eine Prüfung absolvieren, egal, wann er begann.
Aufzählung Wer vor dem 01.10.2005 seine Weiterbildung begann, muss die Bedingungen erfüllen, die in der alten Weiterbildungsordnung standen (also keine Supervision und nur 90 Std. in der Vereinsbetreuung). Wer danach beginnt, muss nach der neuen Ordnung alles absolvieren.
Aufzählung Sie müssen innerhalb von 3 Jahren (also tatsächlich bis 01.10.2008) die Unterlagen zur Prüfung eingereicht haben. Die Niederlassung ist irrelevant. Auch der Facharzt ist unwichtig, wenn Sie die Weiterbildung vor dem 01.10.2005 begonnen haben, weil Sie dann noch nach dem alten Modus abschließen können (mit Ausnahme der Prüfung, die für alle gilt) und da wird nur eine zweijährige klinische Tätigkeit gefordert und keine Facharztanerkennung.

 

Zuständig und Rückfragen bei:

Dr. Dieter Schnell

Otto-Willach-Str. 2
53809 Ruppichteroth

Fax: 02295-9099073
E-Mail: schnell-dieter@t-online.de

 

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