Das Diplom der Deutschen
Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention wird als so genannter kleiner
interner Weiterbildungsweg
der DGSP neben der Zusatzbezeichnung
„Sportmedizin“, die die Landesärztekammern vergeben, beibehalten. Dieses
Diplom
darf nicht öffentlich verwendet werden, weil es keine von der Ärztekammer
zugelassene Weiterbildungs-Maßnahme darstellt.
Diplom
der
Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutschen
Sportärztebund) e. V.
1. Mitgliedschaft in einem Landesverband der Deutschen Gesellschaft
für Sportmedizin und Prävention (DGSP)
2. Approbation als Arzt (Ärztin)
3a) 90stündige
Weiterbildung im Bereich der Leibesübungen und der Sportmedizin bei von der
DGSP
anerkannten
Weiterbildungsveranstaltungen, die sich wie folgt aufgliedert:
aa)
Mindestens 45 Stunden Theorie und Praxis der Leibesübungen
ab) Mindestens 45
Stunden sportmedizinische Weiterbildung
Alternativ zu 3a) gibt es folgenden Weg der Weiterbildung:
3b) Eine mindestens halbjährige Tätigkeit in einem sportmedizinischen Institut oder einer sportmedizinischen Klinik
Erläuterungen:
Weiterbildungen während des Studiums werden bis zu 60 Stunden (eine Wochenstunde
mit 10 Stunden) angerechnet.
erläutert werden.
44. Sportmedizin
Definition:
Die
Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von
Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einflusses von
Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den gesunden und kranken
Menschen.
Weiterbildungsziel:
Ziel
der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in
Sportmedizin nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und
Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung
zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
12
Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in
einer sportmedizinischen Einrichtung
oder anteilig ersetzbar durch
240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
und anschließend
120 Stunden sportärztliche Tätigkeit unter Supervision eines
Weiterbildungsbefugten in einem Sportverein oder einer
anderen vergleichbaren
Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monate
Curriculum der 240 Stunden Kurs-Weiterbildung (nach 2003)
Unterlagen zur Supervision:
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Curriculum der 240 Stunden Kurs-Weiterbildung (vor 2003)
Wie erhält man die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“?
Wenn
man alle Bedingungen erfüllt hat, dann müssen alle Bescheinigungen an die
Ärztekammer
Nordrhein (ÄK NO), Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf,
gesandt
werden (in unbeglaubigter Kopie, keine Originale übersenden!) mit einem
formlosen Antrag auf Zusatzbezeichnung “Sportmedizin“.
Wenn die ÄK NO alle Bedingungen als erfüllt anerkennt, erhält man die
Zulassung zur Prüfung, die dann ein bis zwei Monat später stattfindet.
Kurze Erläuterungen zu gestellten Fragen:
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Wer bis zum 30.09.2005 einreichte, wurde nach der alten Ordnung behandelt, nämlich er erhielt die Zusatzbezeichnung sofort ohne jegliche Prüfung. Wer nach dem 01.10.2005 seine Unterlagen einreichte, muss eine Prüfung absolvieren, egal, wann er begann. |
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Wer vor dem 01.10.2005 seine Weiterbildung begann, muss die Bedingungen erfüllen, die in der alten Weiterbildungsordnung standen (also keine Supervision und nur 90 Std. in der Vereinsbetreuung). Wer danach beginnt, muss nach der neuen Ordnung alles absolvieren. |
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Sie müssen innerhalb von 3 Jahren (also tatsächlich bis 01.10.2008) die Unterlagen zur Prüfung eingereicht haben. Die Niederlassung ist irrelevant. Auch der Facharzt ist unwichtig, wenn Sie die Weiterbildung vor dem 01.10.2005 begonnen haben, weil Sie dann noch nach dem alten Modus abschließen können (mit Ausnahme der Prüfung, die für alle gilt) und da wird nur eine zweijährige klinische Tätigkeit gefordert und keine Facharztanerkennung. |
Zuständig
und Rückfragen bei:
Dr. Dieter Schnell
Otto-Willach-Str.
2
53809 Ruppichteroth
Fax:
02295-9099073
E-Mail:
schnell-dieter@t-online.de